Fahren in Thailand

Fahren in ThailandFahren in Thailand – der thailändische Führerschein:

Jeder, der sich in Thailand, sei es als Urlauber oder als Resident aufhält sollte sich im klaren darüber sein, dass er für das Fahren eines Autos oder eine Motorrollers eine gültige Fahrerlaubnis benötigt. Es geht insoweit nicht darum, ob man meint fahren zu können, sondern darum, ob man fahren darf.

Für Urlauber, die in Thailand mobil sein wollen und sich ein Auto Mieter ist daher zu beachten, dass sie in Thailand nur dann legal ein Auto fahren dürfen, wenn Sie einen gültigen internationalen Führer in Verbindung mit der jeweiligen deutschen Fahrerlaubnis besitzen, also entweder den alten grauen Lappen, die pink farbige Fahrerlaubnis oder den Plastikkartenführerschein besitzen. Deutschland ist dem Wiener Abkommen von 1968 beigetreten (Führerschein gilt 3 Jahre). Thailand ist dem Genfer Abkommen von 1948 beigetreten (Führerschein gilt 1 Jahr). Das heißt, dass man theoretisch (!) in Thailand mit seinem „Internationalen“ Probleme kriegen könnte, weil der offiziell in Thailand gar nicht gilt. Generell wird er aber für Kurzaufenthalte und Übergangszeiten (bis 6 Monate) trotzdem anerkannt.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird die thailändische Polizei zwar die deutsche Fahrerlaubnis akzeptieren, es sind sogar Fälle bekannt, in denen eine Metro Karte als Vorlage statt des Führerscheins akzeptiert wurde. Die Probleme entstehen aber dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Unfälle sind insbesondere in der Hochsaison in den Touristengebieten an der traurigen Tagesordnung. Wenn jemand, der ein Fahrzeug ohne gültige internationale Fahrerlabunis in einen Unfall verwickelt ist, erlischt der Versicherungsschutz mit der Folge, dass man für die Schäden des Unfalls aufkommen muss, unabhängig wie sich Schuldfrage darstellt. Der in Thailand oft zitierte Satz, der Ausländer ist an einem Unfall grundsätzlich immer schuld, resultiert nicht zuletzt aus der irrigen Annahme, dass man lediglich mit der nationalen Fahrerlaubnis in Thailand ein Auto oder einen Motorrad fahren darf.
Selbiges gilt selbstverständlich auch für Motorräder, bzw. Motorroller. Hier kommt noch hinzu, dass die meisten Touristen, die sich einen Motorroller mieten keine nationale Fahrerlaubnis für den Betrieb eines Motorrads haben, bzw. keine Motorräder über 125 m3 fahren dürfen. (Wer nach 1980 den Autoführerschein erworben hat, darf nur Roller bis 50 ccm, wer ihn früher erworben hat, nur bis 125 ccm fahren). Motorroller mit 50 ccm gibt es nicht und es fängt bei 115 ccm an.

In der Regel lässt sich der Motorradverleiher lediglich den deutschen Führerschein zeigen, er wird kaum darauf achten, ob dieser zum Betreiben eines Motorrades berechtigt, der internationale Führerschein wird ebenso wenig verlangt. Kommt es dann zu einem Unfall, besteht, wie bereits oben ausgeführt, kein Versicherungsschutz.
Nach dem thailändischen Gesetz gilt im übrigen auch, wer sich länger als 2 Monate ununterbrochen in Thailand aufhält, ist verpflichtet eine thailändische Fahrerlaubnis zu haben. Diese Regelung wird in der Praxis zwar kaum kontrolliert, Langzeiturlauber wie Residenten sollten sich dennoch sicherheitshalber einen thailändischen Führerschein ausstellen lassen.

Dieser wird getrennt nach Auto und Motorrad ausgestellt.
Der thailändische Führerschein ist beim Department of Traffic and Transportation zu beantragen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen Residency Certificate (Wohnsitzbescheinigung) oder Arbeitserlaubnis
Dieses erhält man bei der Immigration, es wird kostenlos ausgestellt, folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • 2 Passfotos
  • Kopie des Datenblattes des Reisepasses sowie des aktuellen Visums
  • Eine Kopie des Hausbuches
  • Falls man im Hausbuch nicht eingetragen ist, eine Kopie des Mietvertrags, eine Kopie des Hausbuch
    sowie eine Kopie der unterschriebenen ID Karte des Vermieter
  • Statt des Residential Certificate ist auch eine gültige Arbeitserlaubnis ausreichend, um seinen
    Wohnsitz nachzuweisen
  • Antrag zur Beantragung der Fahrerlaubnis
  • Kopie des Reisepasses und des gültigen Visums
  • Ärztliches Attest (nicht älter als 30 Tage)
  • Die nationale oder internationale Fahrerlabunis (übersetzt)

Wenn diese Unterlagen vorhanden sind, muss noch ein Seh- und ein Reaktionstest absolviert werden. Teilweise ist es möglich, dass man sich noch einen etwa 45minütigen Film anschauen muss, dies ist aber von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Wer über keine gültige Fahrerlaubnis aus seinem Heimatland verfügt, muss zusätzlich noch einen theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

Der theoretische Test wird in thailändischer und englischer Sprache angeboten.
Seit Mitte 2014 müssen jetzt statt früher 30 Fragen 50 Fragen an einem Computerterminal beantwortet werden, die Fehlerquote darf 10% nicht übersteigen, vor der Änderung waren es 25%. Die Anforderungen wurden im Mai 2015 drastisch verschärft, desweiteren muss u.a. an einem 10 stündigen Theorieunterricht teilgenommen werden !

Bei der praktischen Prüfung fährt man ein oder 2 Runden um einen abgesteckten mit Verkehrszeichen etc. versehenen Rundkurs, wobei der Prüfer in der Regel mehrere Prüflinge gleichzeitig begutachtet.
Die Gebühr für den Autoführerschein beträgt 205 THB, für den Motoradführerschein 155 THB.
Der Motorrad – und Autoführerschein sind getrennt zu beantragen, daher ist es erforderlich die oben genannten Unterlagen bei jeweiligen Beantragung vorzulegen, wobei teilweise eine Kopie der im Original vorgelegten Wohnsitzbescheinigung und der Gesundheitsbescheinigung ausreicht, dies kann aber je nach Bezirk variieren.

Im Anschluss hieran erhält man dann die Fahrerlaubnis ausgestellt, diese ist dann zunächst für ein Jahr gültig, nach Ablauf des Jahres muss diese dann verlängert werden und wird dann für 5 Jahre ausgestellt. Für die Verlängerung einer thailändischen Fahrerlaubnis gilt, ist diese mehr als ein Jahr abgelaufen, so muss die theoretische Prüfung erneut abgelegt werden, bei einem Ablauf von mehr als 5 Jahren muss auch die praktische Prüfung wiederholt werden.
In der Fahrerlaubnis ist auch die Passnummer eingetragen, somit kann diese auch als Ausweispapier genutzt werden, bspw. für nationale Flüge reicht in der Regel das Vorzeigen der Fahrerlaubnis zur Legitimierung aus.

Andy Kessler